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 Urteile der höchsten Gerichte

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BeitragThema: Urteile der höchsten Gerichte   Urteile der höchsten Gerichte EmptyDi 2 Jun - 19:55

Paukenschlag aus Luxemburg:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Teile der Arbeitsmarktreform Hartz IV gegen EU-Recht verstoßen. Konkret geht es um die Benachteiligung älterer Arbeitnehmer.

Die mit der Hartz-Reform eingeführten befristeten Arbeitsverträge für ältere Beschäftigte verstoßen in Teilen gegen EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag.
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BeitragThema: Re: Urteile der höchsten Gerichte   Urteile der höchsten Gerichte EmptyDi 2 Jun - 20:01

Urteil des Bundessozialgerichts
Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

Hoffnung für arme Familien: Die Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.




Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder entscheiden.
Foto: dpa

Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Kläger in den zwei verhandelten Verfahren sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Anwälte kritisieren, dass ihr Regelsatz das Existenzminimum nicht sicherstelle. Die Kläger rügen zudem das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze und sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Bisher bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers. In den beiden in Kassel anhängigen Verfahren hatte die Arbeitsverwaltung 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den Regelsatz von damals 207 Euro pro Monat festgelegt.



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Kritik an Sozialleistungen"Der Staat zahlt zu wenig für Kinder"
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Hartz IVLegislativer Wahnsinn Dagegen hatten sich die Kläger zur Wehr gesetzt und waren in den Instanzen unterlegen. Die obersten deutschen Sozialrichter folgten nun den Klägern und legen die Frage Karlsruhe vor.


Existenzminimum von Familien nicht gedeckt
Auch das Hessische Landessozialgericht hält die Sozialleistungen für Familien für grundgesetzwidrig und lässt sie deshalb vom Verfassungsgericht prüfen.

"Die Hartz-IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz", hieß es in einem am Montag veröffentlichten Vorlagebeschluss, den die Darmstädter Richter zur Überprüfung nach Karlsruhe geschickt haben.

Die Planungen der Bundesregierung zum zweiten Konjunkturpaket sehen eine Erhöhung des Regelsatzes vor: Der Koalitionsausschuss hatte sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent des Regelbetrags für Erwachsene anzuheben.


"Schallende Ohrfeige"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht in der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder eine "schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber". Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte der Nachrichtenagentur AP, es sei beschämend, dass Richter
auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Er zeigte sich guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.
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BeitragThema: Re: Urteile der höchsten Gerichte   Urteile der höchsten Gerichte EmptyDi 2 Jun - 20:05

Das Berliner Sozialgericht hat eine im vergangenen Jahr beschlossene Verschärfung der Hartz-IV-Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Demnach ist es nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wenn jemand in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft finanziell für ein „fremdes“ Kind des Partners aufkommen soll, wie es das Sozialgesetzbuch II seit August nach einer Gesetzesänderung vorsieht.

In einer Eilentscheidung erließ das Sozialgericht gestern eine Anordnung gegen das Job-Center Reinickendorf, die Sozialleistungen für ein 15-jähriges Mädchen zu zahlen, die es zuvor unter Bezug auf die neue Regelung gestrichen hatte. Außerdem kündigte Richter Felix Clauß an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen, wenn es zu einem Hauptverfahren kommt.

Vor Gericht gezogen waren eine 36-jährige arbeitslose Kellnerin und deren 15-jährige Tochter. Der Lebensgefährte der Frau ist zwar ebenfalls arbeitslos, er erhält aber das höhere Arbeitslosengeld I, das nach dem früheren Einkommen berechnet und nicht erst nach einer Bedarfsprüfung gezahlt wird.

Nach Auffassung des Job-Centers Reinickendorf ist dieses Einkommen von 48,66 Euro täglich ausreichend, den Lebensunterhalt sowohl von der Mutter als auch der Tochter zu sichern. Es strich daraufhin aufgrund der Neuregelung im November die zuvor bewilligten knapp 300 Euro für das Mädchen. Erst wenn auch das Einkommen und das Vermögen des „Stief“-Partners für den Lebensunterhalt nicht ausgereicht hätten, hätte das Mädchen einen Anspruch auf Sozialleistungen. Vor der Gesetzesänderung war bei der Berechnung der Ansprüche lediglich das Elterneinkommen zugrunde gelegt worden. Das Job-Center kann jetzt innerhalb von vier Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.

Richter Clauß wies darauf hin, dass ein Kind keine Möglichkeiten habe, das Geld von dem Lebensgefährten der Mutter auch tatsächlich einzufordern. Denn dieser sei nach dem Familienrecht nicht unterhaltsverpflichtet. „Insofern ist dies nur ein fiktives Einkommen“, sagte der Richter. Das Kind könne nur einen eigenen Anspruch auf Existenzsicherung bekommen, wenn es allein oder mit der Mutter den Haushalt verlässt.

Dieser „mittelbare Zwang zur Beendigung einer Partnerschaft“ widerspreche aber dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Persönlichkeitsentfaltung. Die Regelung habe „familiensprengende Wirkung“, sagte Clauß. Ähnlich hatte sich in der Verhandlung auch schon Rechtsanwältin Lisa Griesehop geäußert: „Das hat eine enorme Sprengkraft.“ Es könne nicht sein, dass ein Kind durch die Gesetzesänderung rechtlos gestellt werde.

Im vergangenen Jahr hatte die Große Koalition verschiedene Gesetzesänderungen bei Hartz IV mit dem Ziel verabschiedet, die Kosten zu senken. Unter anderem dürfen junge Arbeitslose unter 25 Jahren nur mit Zustimmung des Job-Centers eine eigene Wohnung beziehen. Zudem wurde der Begriff der Bedarfsgemeinschaft enger ausgelegt. Die Job-Center können jetzt automatisch davon ausgehen, dass Partner für einander einstehen müssen, wenn sie beispielsweise länger als ein Jahr zusammenleben, gemeinsam wirtschaften oder mit einem gemeinsamen Kind in einem Haushalt leben.

Das Berliner Sozialgericht ist das größte Sozialgericht Deutschlands. Die Zahl der Hartz-IV-Verfahren steigt seit der Einführung der Arbeitsmarktreform vor zwei Jahren stetig; und ein Ende ist nicht in Sicht. Im vergangenen Jahr behandelte das Gericht knapp 12 000 Verfahren, die sich mit Hartz-IV-Regelungen befassten. Rund 50 der 80 Juristen an dem Gericht werden sich in diesem Jahr überwiegend mit dieser Problematik beschäftigen. Rund 50 Prozent der Verfahren enden für die Kläger erfolgreich. Aufgrund der Hartz-IV-Klagewelle hat gestern der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Blaesing, neue Richterstellen gefordert. Sonst sei ein effektiver Rechtsschutz in Gefahr, teilte er Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) mit. In Berlin erhalten rund 316 000 Haushalte Leistungen nach Hartz IV.
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BeitragThema: Re: Urteile der höchsten Gerichte   Urteile der höchsten Gerichte EmptyDi 2 Jun - 20:12

Hartz-IV: Arbeitsgemeinschaften sind verfassungswidrig
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 20.12.2007 um 22:40 Uhr (Autor: cme)
Nach Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die mit der Hartz-IV-Reform eingeführten Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig.

Zwar dürfe der Bund den Kommunen eine Beteiligung an der so genannten Grundsicherung für Arbeitslose vorschreiben, allerdings müsse der Bund die konkrete Aufgabenverteilung bis Ende 2010 neu regeln


Bis dahin dürfen Bundestagsabgeordnete von CSU,CDU,SPD,Grüne und FDP
sowie die Mitarbeiter der Argen gegen das Grungesetz und die Verfassung verstößen.
Der normale Bürger würde schon längst von einem Gericht ab geurteilt werden.
Eine Schande, für jene Menschen die sich an Recht und Gesetz halten.
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Anti Arg
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BeitragThema: Re: Urteile der höchsten Gerichte   Urteile der höchsten Gerichte EmptyDo 18 Jun - 22:26

Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Beratungshilfe
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Karlsruhe. Der Staat muss Hartz-IV-Empfängern staatliche Beratungshilfe zahlen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit bekam eine Arbeitslose Recht, der die Hilfe verweigert worden war. Sie wollte gegen ihren Hartz-IV-Bescheid Widerspruch einlegen und dafür einen Anwalt einschalten.

Hartz IV»-Empfängern darf bei einem Rechtsstreit vor Gericht staatliche Beratung nicht verweigert werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor.

Die Beschwerdeführerin hatte beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragt, um gegen die Kürzung ihres Arbeitslosengelds II Einspruch einzulegen. Diese Unterstützung war der Frau dann mit der Begründung verwehrt worden, dass sie auch ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch einlegen und sich kostenlos bei der Widerspruchsbehörde - dem Amtsgericht - hätte beraten lassen können. Das Gericht sah es dabei nicht als problematisch an, dass es sich dabei um ein und dieselbe Behörde handelte.

Erwerbslosenforum begrüßt Urteil
Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass es der Frau nicht zugemutet werden könne, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angehen will. Es bestehe die Gefahr von Interessenkonflikten, hieß es in der Begründung. Auch Kostengründe dürften kein Rechtfertigungsgrund sein, der Beschwerdeführerin diese Leistung zu verweigern.

Das Erwerbslosenforum Deutschland in Bonn begrüßte den Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts. Sich bei einer «Hartz IV»-Behörde Rat suchen zu müssen, sei schließlich »unzumutbar", sagte Forumsprecher Martin Behrsing. Nachdem es im vergangenen Jahr noch hieß, dass es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sei, Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen, müssten die Länder nun eben die wesentlich teureren Beratungen bei Rechtsanwälten tragen. (ddp)

(Aktenzeichen: 1 BvR 1517/08)
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