Initiative für soziale Gerechtigkeit Lengenfeld
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 Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen.

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BeitragThema: Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen.   Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen. EmptyDi 2 Jun - 12:05

Die Mitarbeiter der ARGE informieren die Leistungsempänger so gut
wie überhaupt nicht, was alles das Amt übernehemen muss.
Nach dem Motto, wer etwas haben möchte muss sich selbst informieren.
Dieses Verhalten und die Arbeitsweise ist grundsätzlich falsch und
außerdem nicht rechtens.
Der Informationsfluß muss ausschließlich von der ARGE erfolgen, da nur diese
die Berechnungsgrundlagen und Richtlinien besitzen.
Die Mitarbeiter sind natürlich grundsätzlich dazu angehalten, so viel wie möglich
auf Kosten der Hilfeempfänger zu sparen.
Dies sollten sich die Hilfeempfänger aber nicht gefallen lassen und gegen die
ARGE und dessen falsche Bescheide sowie Arbeitsweise gerichtlich vorgehen.
Deshalb geben wir Euch Hiweise, was die ARGE zu zahlen bzw. zu übernehmen hat.

Eure ISG Lengenfeld im Vogtland
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BeitragThema: Fahrkosten zur ARGE   Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen. EmptyDi 2 Jun - 12:09

Amt muss Fahrkosten erstattet

Die Agentur für Arbeit muss die Fahrkosten erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Es gibt keine „Bagatellgrenze“ bis sechs Euro, die selber zu tragen ist.

(BGS B 14/7b AS 50/06 R)
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BeitragThema: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung anrechnen   Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen. EmptyDi 2 Jun - 12:17

Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung anrechnen

Wer ALGII bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung geltend machen. Kosten von bis zu 55 Euro jährlich für eine private Haftpflicht- sowie 80 Euro für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf.

(AZ S 29 SO 49/06-1/08)
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BeitragThema: Zu viel Geld vom Amt – behalten!   Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen. EmptyDi 2 Jun - 12:21

Zu viel Geld vom Amt – behalten!

Hartz-IV-Empfänger müssen fälschlicherweise zu viel gezahltes Geld nicht an die Arbeitsagenturen und Kommunen zurückzahlen. Die Arbeitsförderung Kassel hatte von einem Arbeitslosen 1500 Euro zurückfordern wollen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn es sich um Täuschung, Drohung oder Bestechung handelt.
Hessen, SG Stuttgart.

(AZ 15 AS 2965/06)
LSG Hessen, SG Stuttgart
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BeitragThema: Hiweis des § 43 Satz 1 SGB II   Was steht mir zu und was muss die ARGE an Kosten zahlen. EmptyDi 2 Jun - 13:06

Nach § 43 Satz 1 SGB II kann eine Aufrechnung überzahlter Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit der laufenden Regelleistung bis zu 30 Prozent nur dann erfolgen, wenn es sich um Erstattungsansprüche handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht hat.

Wenn also die ARGE aus versehen durch dessen Mitarbeiter, oder durch ein Berechnungsfehler der PC Softwahre der Bundesanstalt für Arbeit Nürnberg
einen ALG II Empfänger zu viel Geld brechnet und überwiesen hat.
Muss dieser das Geld nicht zurück erstatten.
Verlangt die ARGE es trotzdem zurück und zieht es gleich beim nächsten mal
von Regelsatz ab.
Ist das ein Zuwiederhandlung gegen die Bestimmungen des SGB II § 43 Satz 1.
Außerdem nimmt die ARGE in Kauf, das der zu unrecht Beschuldigte Leistungsempfänger in diesem Zeitraum unter dem Regelsatz und der Armutgrenze
lebt, was eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.
Legen Sie sofort Widerspruch gegen Rückzahlung ein und drohen Sie mit einer Klage
vor dem Sozialgericht.
Meistens geben die ARGEN nach, weil diese genau wissen, sollte es zu einen Rechtsstreit kommen, habe diese die schlechteren Karten habe.
Sollte die ARGE dabei bleiben, Klagen Sie sofort auf dem Soziagericht.
Ihnen wird meistens im Rückzahlungsschreiben unterstellt, durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben die Überzahlung verursacht
zu haben.
Auch die Unterstellung des Betruges sollten Sie sich nicht gefallen lassen.
Wer ohne Beweise einen anderen eines Vergehens beschuldigt, macht sich strafbar.
Hier sollten Sie gegen die Arge Anzeige erstatten, denn man hat Sie schließlich
einer Straftat bezichtigt.

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