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 Was kann ich tun gegen ungerechte Hartz IV Bescheide

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BeitragThema: Was kann ich tun gegen ungerechte Hartz IV Bescheide   Was kann ich tun gegen  ungerechte Hartz IV Bescheide EmptyDi 2 Jun - 11:11

HartzIV Zwangsumzug - Wie können Sie sich wehren. Was sind Ihre Rechte und welche Kosten bekommen Sie ersetzt. Hier erfahren Sie alles zum HartzIV Zwangsumzug.

10 Minuten investieren und sehr viel Geld gespart!

Nehmen Sie sich bitte 10 Minuten Zeit, und lesen Sie bitte ausführlich diese Zeilen durch. Sie werden staunen, wie viele Rechte Sie haben, und welche Kosten Ihnen erstattet werden. Wann können Sie gegen einen Zwangsumzug Widerspruch einlegen und wer zahlt im Streitfall eigentlich Ihren Rechtsanwalt? Alle Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr, das alles finden Sie im folgenden Text!

... der Hartz IV Zwangsumzug. Wie sollten Sie sich verhalten?
Gehören Sie auch zu den ALG II oder Hartz IV Empfängern, dann hier eine kleine Aufklärung in Sachen Zwangsumzug. Im Gegensatz zu Wolfgang Clement der früheren Regierung der Hartz IV durchgesetzt hat, ist die jetzige Koalition viel geschickter, sie spricht nicht darüber.


Man stelle sich vor etwa 300 000 Haushalte der ALG II und Hartz IV Empfänger leben im Monat um ca. €50 zu teuer. Das summiert sich im Jahr auf ca. 180 Millionen, aber 300 000 Umzüge, auf was summiert sich das? Unsere Regierung (Diener des Volkes) hat schon wieder ein neues Gesetz verabschiedet, sodass, wenn sie das nächste Mal gewählt werden die Verarmungsgrenze nochmals um 15% heruntersetzen wird. Der ALG II und Hartz IV Wahnsinn hört nicht auf! Es wird noch schlimmer!


Hartz IV, die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe liegt heute unter dem Niveau der früheren Arbeitslosenhilfe (ALHI). Man sollte vielleicht Herrn Dr. Peter Hartz einen Monat zu seinen Bedingungen leben lassen. Wie würde der abspecken, denn von einer effizienteren Gestaltung auf dem Arbeitsmarkt kann wohl nicht die Rede sein.


Sie haben jetzt den Bescheid bekommen, dass Ihre Mietkosten zu hoch sind. Sie werden aufgefordert nach § 22 I SGB II Ihre Mietkosten zu senken, wie Sie das machen bleibt natürlich Ihnen überlassen. Untervermieten Sie mal ein Zimmer, wenn Sie in einer 1,5 Zimmerwohnung als Mutter mit zwei Kindern wohnen. Oder fragen Sie Ihren Vermieter ob er Ihre Miete runtersetzt, der lacht Sie aus. Das sind aber Vorschläge der ARGE! Deshalb rechnen Sie erst mal nach, prüfen Sie ob ein Fehler vorliegt, Sie haben das Recht auf EINZELPRÜFUNG.

Prüfung auf Notwendigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zumutbarkeit Ihres Umzuges. Beachten Sie: Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, sowie Hilfe durch den Nachbarn, soziale Kontakte wie Kindergarten und Schule, alles das sind Gründe nicht umziehen zu müssen sondern in Ihrer Wohnung zu bleiben. Mancher Hartz IV Empfänger der krank ist, darunter fallen Personen mit Depressionen, Angstgefühlen (die sich durch einen Umzug verschlimmern würden) , bei Alkoholikern die plötzlich ein neues Umfeld haben besteht die Gefahr auf einen Rückfall, es muss natürlich vom Hausarzt eine chronische Alkoholerkrankung festgestellt und bescheinigt werden. Das gleiche gilt für Depressive Menschen (Attest von Neurologen) deren Angstgefühle in fremder Umgebung sich wieder verschlimmern könnten. Dann ist der Umzug aus medizinischer Sicht nicht zumutbar und Sie können in Ihrer Wohnung bleiben.


In Ihrer Aufforderung steht bestimmt: „Widerspruch sei nicht zulässig„ legen Sie trotzdem schriftlich Widerspruch ein, geben Sie den Widerspruch unter Zeugen bei der Arbeitsagentur (ARGE) ab. Lassen Sie sich die Abgabe mit Datum, Uhrzeit und lesbarer Unterschrift bestätigen. Denken Sie daran, Sie wollen nicht umziehen, man will Sie umziehen. Es muss auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden!


Jetzt könnten Sie klagen. Sie sollten sofort zum Sozialgericht gehen, dort bekommen Sie schnell einen Termin. Bei anderen Gerichten warten Sie bis zu sechs Monate und das ist in Ihrer Situation unzumutbar.


Sollte es Sie als ALG II und Hartz IV Empfänger jetzt doch getroffen haben und ein Umzug ist nicht mehr zu umgehen, dann gibt es noch einige wichtige Dinge zu beachten.


Sie müssen nachweisen, dass Sie sich um eine neue Wohnung bemühen. Wenn Sie sich aber nicht bemühen kann man Sie hier für nicht bestrafen. Ihre Suche war eben erfolglos, es gibt sowieso viel zu wenig geeignete Wohnungen. Sie sollten auf jeden Fall bei der ARGE einen Antrag stellen, dass die durch die Wohnungssuche entstandenen Kosten im Voraus übernommen werden.
Die ARGE muss Ihnen als Hartz IV Empfänger auf Antrag Ihre sämtlichen Fahrkosten zu Wohnungsbesichtigungen, Telefonate zu Vermietern oder Maklerfirmen ersetzten.
Führen Sie Listen mit folgendem, wichtigem Inhalt:
Name , Telefonnummer , Adresse, Uhrzeit
Auch Selbstaufgegebene Anzeigen für Wohnungsgesuche ggf. Maklerkosten, Kautionen, Portokosten, Kauf von Wochenzeitungen mit Immobilienteil, Kosten eines Schreibbüros sowie Kopierkosten, müssen übernommen werden.
Wenn Sie als Wohnungssuchender abgelehnt werden lassen Sie sich das schriftlich geben, mit dem Vermerk: Wohnung vergeben, abgelehnt, oder von manchem Vermieter ALG II und Hartz IV Empfänger sind nicht gewünscht , es gibt tausend und einen Grund.


So, alle Gründe halfen nichts und eine neue Wohnung ist gefunden. Der Umzug steht in absehbarer Zeit vor der Tür.
Jetzt wird der ALG II und Hartz IV Empfänger erstmal vor das Problem gestellt seinen Umzug selbst zu bewältigen. Natürlich wäre es der ARGE so am liebsten. Sie benötigen aber Helfer und werden obendrein auch noch verpflichtet eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht selten wird auch ein Elektriker oder Installateur benötigt, denn Sie als Laie dürfen nicht an Wasser-Gas- und Elektroleitungen. Welche Frau kann schon Steckdosen und Leitungen verlegen? Trifft es doch oft die Frauen die umziehen müssen. Haben Sie überhaupt einen Führerschein? Sind Sie schon mal einen LKW gefahren? Natürlich fährt er sich anders als ein PKW, dies sollten Sie bedenken. Weiterhin kommt noch hinzu, haben Ihre Bekannten überhaupt Zeit mit Ihnen Ihren Umzug durchzuführen? Oder Lust? Sie können nicht gezwungen werden Ihren Umzug allein zu bewältigen.


Wenn Sie gesundheitlich oder körperlich nicht in der Lage sind, oder schon zu den älteren Menschen zählen, die Ihre Umzugskisten nicht selber packen können und Ihre Schränke nicht demontieren sowie remontieren können, dann kommen Sie ohne eine Umzugsfirma gar nicht aus. Sie müssen der ARGE durch Bescheinigungen Ihres Arztes oder Ihrer Krankenkasse bestätigen, warum Sie nicht in der Lage sind z.B. die Umzugskisten zu packen oder Ihre Montagen selbst vorzunehmen. In solchen Fällen werden die Kosten für die Packer und die Tischler ebenfalls übernommen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Schränke als sie neu gekauft wurden, in Ihrer Wohnung montiert und aufgebaut worden sind, bekommen Sie einen Tischler genehmigt. Dasselbe gilt für Einbauküchen, Wohnzimmerschränke, Schlafzimmerschränke eben für alles was montiert und wieder remontiert werden muss.


Sie müssen einen Antrag auf Kostenübernahme für Ihren Umzug stellen, immer davon ausgehend Sie sind Hartz IV Empfänger. Beachten Sie folgendes im Krankheitsfall oder bei Behinderungen: Sie bekommen einen Packer gestellt, sowie Umzugskisten, Kleiderkisten, Seidenpapier und Luftpolsterfolie. Ihnen wird alles eingepackt, ausgepackt, de- und remontiert. Falls nötig wird bei der Be- und Entladestelle Halteverbotszonen gestellt, einschließlich der polizeilichen Genehmigungen.


So nun zurück zum Antrag: Sie müssen der ARGE drei Kostenvoranschläge von drei verschiedenen Speditionen oder Umzugsfirmen vorlegen. Wenn der Sachbearbeiter die Kostenvoranschläge sieht, neigt er dazu einen Herzinfarkt zu bekommen. Natürlich ist seiner Meinung nach jeder dieser Kostenvoranschläge viel zu hoch. Nachdem Anfall neigen einige Sachbearbeiter dazu, Ihre Schreibtischschubladen aufzumachen und Ihnen Visitenkarten von Billigfirmen überreichen zu wollen. Diese Handlung ist verboten. Der Sachbearbeiter darf Ihnen keine Firmen vorschlagen, auch keine Visitenkarten verteilen. Er muss einen Kostenvoranschlag von den drei vorgelegten Speditionen, nämlich das billigste Umzugsangebot, akzeptieren. Oft möchten die Damen und Herren, dass neue Kostenvoranschläge beigebracht werden. Das ist gesetzeswidrig. Dem Gesetz nach brauchen sogar nur zwei Kostenvoranschläge eingereicht werden, aber es hat sich so eingebürgert, dass es drei Angebote sind. Aber auf gar keinen Fall mehr.


Sollte der Sachbearbeiter sich nach wie vor sträuben diese Angebote anzuerkennen, hilft nur eins:
Sie lassen sich alle Ihre Unterlagen zurückgeben und gehen zur Beratungsstelle in Ihr zuständiges Rathaus. Es ist ratsam vorher einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Nach Ihrem Beratungsgespräch bekommen Sie einen so genannten Beratungsschein für einen Rechtsanwalt, mit diesem Schein suchen Sie bitte einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf. Die Kosten die der Rechtsanwalt Ihnen in Rechnung stellt, betragen für Sie 10,- Euro. Die restlichen Kosten muss die ARGE übernehmen. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen rufen Sie uns an, wir haben den richtigen Anwalt für Sie. Der Rechtsanwalt kennt sich mit dieser Thematik hervorragend aus. Aus Erfahrung der letzten Jahre können wir sagen sobald unser Anwalt eingeschaltet wurde, dauerte es etwa eine Woche bis der Hartz IV Empfänger seine Kostenübernahme durchgesetzt bekam. Mit nur drei Kostenvoranschlägen und mit den Speditionen seiner Wahl und nicht etwa irgendwelcher Billigfirmen.


Damit aber nicht genug, vielleicht gibt es in der neuen sowie in der alten Wohnung Renovierungsbedarf und laut Mietvertrag müssen Sie dem folge leisten. Auch diese Kosten müssen grundsätzlich nach § 22 Abs.1 SGB II von der ARGE übernommen werden. Natürlich dürfen die Kosten einen gewissen Rahmen nicht sprengen und müssen angemessen sein, laut Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen AZ9AS 409/06 ER.


Zur Einrichtung der neuen Wohnung gehört, sofern nicht vorhanden: eine Abwaschspüle mit Armatur (Kostenanteil 100,- €), sowie ein Spiegelschrank im Bad (ca. 39,- €).
Sollten Ihre Gardinen aus der alten Wohnung nicht mehr verwendbar sein haben Sie Anrecht auf neue, hier wird Ihnen eine einmalige Zahlung bis zu 345,- € als Erstausstattung bewilligt. Dasselbe gilt für Fußbodenbeläge, Gardinenleisten usw. die in der neuen Wohnung mit Sicherheit nicht mehr passen. Sollten Sie Möbel haben die nicht in die neue Wohnung einzubringen sind, z.B. zu groß, zu schwer und diese müssen entsorgt werden, verbringen wir Ihre Altlasten auf Kosten der ARGE zur Müllverbrennung. Denken Sie auch an Ihren Keller, der beim Auszug komplett leer sein muss. Die Agentur ist auch verpflichtet Ihnen den Internetanschluss, Telefonanschluss, Postnachsendeantrag, Personalausweis Umschreibung auf Antrag zu bezahlen. Für alle kranken Harzt IV Empfänger, oder für Behinderte muss eine Reinigungskraft gestellt werden. Hierbei gilt natürlich auch wieder, eine Grundreinigung für die alte sowohl als auch für die neue Wohnung.
In der Grundreinigung inbegriffen sind: Fußböden, Türen und Fensterreinigung.

Der Beratungsschein

Um an einen Beratungsschein zu kommen, müssen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgeramt, Rathaus oder Amtsgericht. Die Beratungsstellen sind in jedem Bezirk und in jeder Stadt woanders. Auskunft darüber gibt jedes Bürgeramt. Am besten Sie rufen bei Ihrem zuständigen Bürgeramt an, und lassen sich die Telefonnummer der nächsten Beratungsstelle geben. Nun rufen Sie bei der Beratungsstelle an, und lassen sich einen Termin geben, da diese meist recht voll sind.

Nach der Beratung bekommen Sie für € 10,00 den Beratungsschein. Mit diesem gehen Sie dann zu Ihrem Rechtsanwalt, der Sie dann nichts mehr kostet.
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Was kann ich tun gegen  ungerechte Hartz IV Bescheide Empty
BeitragThema: Re: Was kann ich tun gegen ungerechte Hartz IV Bescheide   Was kann ich tun gegen  ungerechte Hartz IV Bescheide EmptyDi 2 Jun - 19:04

Widerspruch zurücknehmen? Nein!

Die Bundesagentur für Arbeit hat den Job-Centern geraten, die KundInnen, die einen Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben, in einem Gespräch dazu zu bewegen, den Widerspruch zurückzuziehen. Davon rät die Rechtsanwältin Dr. Unkelbach aus Bonn ausdrücklich ab. „Wer sich überreden lässt, den Widerspruch zurückzunehmen, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt, gegen den er sich wehren wollte, sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung der ARGE später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand. Ob das, was der freundliche Mitarbeiter von der ARGE im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. (...) Wird der Widerspruch zurückgenommen, muss die ARGE gar nichts tun, und der Fall taucht auch nicht in der Statistik auf. Wird der Widerspruch aufrechterhalten, muss die ARGE einen schriftlichen Widerspruchsbescheid erlassen, und sie muss schriftlich begründen, warum dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde. Liegt diese Begründung dass schwarz auf weiß vor, kann man sich überlegen, ob man die Sache nun doch auf sich beruhen lässt, klagt oder zunächst professionellen Rechtsrat einholt. Wer einen schriftlichen Widerspruchsbescheid in Händen hält, bekommt in der Regel einen Beratungshilfeschein ausgestellt. Die Überprüfung des Widerspruchsbescheides durch einen Profi kostet dann gerade mal 10 Euro. ...“

Quelle: www.tacheles-sozialhilfe.de.





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