Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel ist die Faustformel "45m² für die erste und 15 m² für jede weitere Person" unzulässig. Laut Urteil müssen die Wohnungsangebote am jeweiligen Wohnort berücksichtigt werden. Gibt es nur relativ große Wohnungen auf dem Mietmarkt, so wie in den neuen Bundesländern, dann muss die ARGE auch die etwas höhere Miete übernehmen.
(BSG Kassel, Az.: B VIIb as 18/06)
ISG Gast
Thema: Heizkosten Mo 1 Jun - 22:50
Heizkosten
Auch hier gibt es ein Urteil zugunsten der Arbeitslosengeldempfänger. Demnach müssen die vom örtlichen Energieversorger festgelegten Heizkostenabschläge von der ARGE bezahlt werden. Der Anspruch auf Übernahme der Heizkosten besteht auf die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, solange nicht Anhaltspunkte für ein unangemessenes Heizverhalten vorliegen.
(LSG NRW, Az.: L 1 B 49/06 AS)
ISG Gast
Thema: Bespitzelung dur die ARGE ist verboten. Di 2 Jun - 9:59
Bespitzelung
Die Bespitzelung von Langzeitarbeitslosen durch Außendienst-Mitarbeiter der ARGE hat das Düsseldorfer Sozialgericht als rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten des Empfängers von Arbeitslosengeld II widersprechen dem Datenschutzrecht. Sozialdaten wie Wohnungsgröße und Ausstattung sind vorrangig beim Betroffenen zu erheben und nicht heimlich an der Tür des Nachbarn.
(SG Düsseldorf; Az.: S 35 AS 343/05 ER)
ISG Gast
Thema: Keine Bedarfsgemeinschaft bei Volljährigem Kind Di 2 Jun - 10:13
Keine Bedarfsgemeinschaft zwischen Volljährigem und seiner Mutter
Volljährige Kinder bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft und erhalten die volle ALG-II-Regelleistung in Höhe von 345 Euro – auch wenn sie weiter bei den Eltern wohnen. So entschied das Bundessozialgericht im Falle eines 36-jährigen Arbeitslosen, der mit seiner Mutter, einer Rentnerin, in einer 120-qm-Wohnung lebt. Ihm hatte das Jobcenter Karlsruhe die Auszahlung des vollen Regelsatzes verweigert – mit dem Hinweis, es handele sich hier um eine Bedarfsgemeinschaft. Das BSG dagegen anerkannte die Rechtsposition des Arbeitslosen, wonach er gemäß § 20 Abs. 2 SGB II „allein stehend“ sei, das heißt keiner Bedarfsgemeinschaft mit anderen Hilfsbedürftigen angehöre. Die Kasseler Richter führten weiter aus, dass sich die Regelung des SGB II von der sozialhilferechtlichen Verordnung unterscheide, wonach ein „Haushaltsvorstand“ bestimmt werden müsse, und nur diesem der Regelsatz zustehe.
Nach dem SGB-II-Änderungsgesetz vom 24.März 2006 beträgt die Altersgrenze für die Regelleistung 25 Jahre. Da angesichts des geringen Einkommens der Mutter (monatliche Rente in Höhe von 645 Euro) keine Leistungen von ihr erwartet werden können, stehen dem Kläger 345 Euro monatlich zu.
Bundessozialgericht am 07. November 2006,
Az. B 7b AS 6/06 R
ISG Gast
Thema: Keine Bedarfsgemeinschaft Di 2 Jun - 10:18
Hartz IV muss bei Wohngemeinschaften weitergezahlt werden
Hartz-IV-Empfängern, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, darf das Arbeitslosengeld nicht gestrichen werden, nur weil ihnen die Arbeitsagentur eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt. Zu diesem Urteil kam das Hessische Landessozialgericht am 6. Juli 2006. Für eine Streichung des Arbeitslosengeldes reiche es nicht einmal aus, „dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen“. Vielmehr muss die Arbeitsagentur den WG-Partnern darüber hinaus auch eine „gleichzeitige Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft“ nachweisen können. Darüber hinaus müsse „der wechselseitige Wille anzunehmen“ sein, „Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“. Das LSG gab so der Beschwerde eines Hartz-IV-Empfängers Recht, dessen Leistungen gekürzt worden waren, nachdem er mit einer Bekannten eine Zwei-Zimmer-Wohnung bezogen hatte. Dabei habe jeder ein eigenes Zimmer, nur Küche, Flur und Bad würden gemeinsam genutzt. Auch das Bett werde nicht geteilt. Selbst dass die beiden beim Einzug angegeben hätten, dass sie verlobt seien, sei kein ausreichender Grund für die Einstellung der Zahlungen, führten die Richter aus. Beide Antragsteller hatten in einem Schreiben zwei Wochen später der Arbeitsagentur gegenüber angegeben, dass sie „in keinem irgendwie gearteten Verhältnis zueinander“ stünden. Bei der Wohnungsbewerbung hatten sie demnach nur „aus technischen Gründen“ angegeben, sie wären miteinander verlobt. Das Gericht wies das Rhein-Main-Jobcenter daraufhin an, die zuvor verwehrten Zahlungsleistungen wieder aufzunehmen. (Hessisches Landessozialgericht,
Az. L 7 AS 86/06 ER)
ISG Gast
Thema: Nach 1. Jahr erst eheähnliche Gemeinschaft Di 2 Jun - 10:22
Eheähnliche Gemeinschaft erst bei mindestens einjähriger Partnerschaft
Erst wenn eine eheähnliche Gemeinschaft mindestens ein Jahr besteht, handelt es sich um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung – abgesehen von besonderen Umständen wie etwa der Sorge um gemeinsame Kinder. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 18.01.06. Geklagt hatte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger, dessen Leistungsbezüge von Oktober 2005 bis März 2006 abhängig vom Einkommen seiner Lebenspartnerin im Sinne einer Bedarfsgemeinschaft berechnet wurden; lediglich seit kurzem teilte er mit der Frau eine Wohnung. Der Kläger kannte seine Lebenspartnerin vor dem Zusammenzug aber erst fünf Monate lang und machte geltend, dass er nicht einsehe, von einem Menschen finanziell abhängig gemacht zu werden, den er erst seit so kurzer Zeit kenne. Zudem hatte sich die Lebenspartnerin geweigert, ihn finanziell zu unterstützen. Gerade aufgrund der nun bestehenden finanziellen Belastung gehe auch die stabilste Beziehung zu Bruch. Diese Argumentation teilte das LSG Berlin-Brandenburg und bestätigte, dass zwischen den beiden Partnern aufgrund der gemeinsamen Wohnung zwar eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bestehe, jedoch keine eheähnliche Gemeinschaft. Diese geht aufgrund der gegenseitigen Verbindlichkeiten über erstere hinaus. Auch dass der klagende Hilfeempfänger im Antragsformular die Rubrik „Partner in eheähnlicher Gemeinschaft“ angekreuzt hatte, spielte für die Richter keine Rolle, denn dies erfolgte offenbar in laienhafter Verkennung des Begriffgehalts. Wenn eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, können nach § 9 Abs. 2 Satz 1 (SGB II) im Sinne der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung der Sozialleistungen das Einkommen und Vermögen des Partners geltend gemacht werden. (Landessozialgericht Berlin- Brandenburg,
Az. L 5 B 1362/05 AS ER)
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Thema: Hausbesuche oder Durchsuchen von ARGE Mitarbeitern ist verboten. Di 2 Jun - 11:28
24. Januar 2008
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Hartz-IV-Empfänger keine Wohnungsbesichtigungen dulden. Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den Arbeitssuchenden dazu verpflichtet, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.
Im aktuellen Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger Beschwerde gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold eingelegt, welches gegen ihn entschieden hatte. Dieses Urteil revidierte das Essener Landessozialgericht So sei in Artikel 13, Abs. 7 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt und die dürfe nicht ohne gesetzliche Grundlage verletzt werden, so die Richter. Diese gesetzliche Grundlage oder eine vergleichbare Regelung, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigen würde, existiere jedoch nicht. Der Argumentation der Ämter, dass ein Hartz-IV-Empfänger Hausbesuche dulden müsse, da er der Mitwirkungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch I (SBG I) unterliegt, folgte das Gericht damit nicht. Die genannte Mitwirkungspflicht gelte vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, vor allem bezüglich körperlicher Untersuchungen, aber nicht im Zusammenhang mit Artikel 13.
Eine Weigerung des Hartz-IV-Empfängers dürfe zudem nicht dazu führen, dass die Leistungen aus formellen Gründen verweigert werden. Allerdings können die Ämter den Leistungsantrag ggf. wegen fehlender materieller Voraussetzungen (z.B. fehlende Hilfsbedürftigkeit) ablehnen.
(Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER).
ISG Gast
Thema: Übernahme der Nebenkosten Di 2 Jun - 11:31
Büger die Arbeitslosengeld-II beziehen haben auch dann ein Anrecht auf die Erstattung einer Nebenkostennachzahlung, wenn sie die Rechnung schon selbst bezahlt haben. Das geht aus einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine «Hartz IV»-Stelle die Übernahme der Nebenkostennachzahlung eines Mieters für das Jahr 2006 mit der Begründung abgelehnt, der Hilfebezieher habe die Rechnung schon selbst beglichen und sei deshalb nicht mehr hilfebedürftig. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.
Die Frankfurter Richter sahen dies allerdings anders. Auch wenn der Hilfebezieher die Nachforderung des Vermieters erst bei der Behörde einreiche, nachdem die Forderung bereits beglichen sei, verfalle sein Anspruch auf Erstattung nicht. Vielmehr sei dieser Antrag schon mit dem Leistungsantrag für den jeweiligen Bewilligungsabschnitt gestellt. Eine «Hartz IV»-Stelle müsse daher schon bei Erlass eines Bewilligungsbescheides regelmäßig damit rechnen, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachzahlung zurückzahlen zu müssen. Hierzu ist die Behörde verpflichtet, ganz gleich, ob der Hilfebezieher die Nachzahlung vor oder nach der Erstattung bei der Behörde einreiche.
(Az: S 26 AS 1333/07) (ddp/RR)
ISG Gast
Thema: Hartz-IV-Empfänger muss nicht für Dumping-Lohn arbeiten Di 2 Jun - 11:35
Hartz-IV-Empfänger muss nicht für Dumping-Lohn arbeiten
16. April 2009
Ein Hartz-IV-Empfänger muss nicht für einen Dumping-Lohn arbeiten. Zwar kann die Arge das Arbeitslosengeld II kürzen, wenn ein Hartz-IV-Empfänger Arbeitsangebote ablehnt, doch gilt dies laut ARAG-Experten nicht in jedem Fall.
In einem vor dem Sozialgericht Dortmund verhandelten Fall hatte eine arbeitslose Frau einer Tätigkeit für einen Textildiscounter grundsätzlich zugestimmt, lehnte es jedoch später ab, den Arbeitsvertrag mit einem angebotenen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto zu unterzeichnen. Das Argument der Projektleiterin, dass durch die Arbeit die Chancen der Hilfebedürftigen am Arbeitsmarkt steigen würden, konnte die Frau nicht überzeugen. Sie empfand den Stundenlohn als schlichtweg sittenwidrig.
Als die Arge ihr daraufhin das ALG II für drei Monate um 30 Prozent kürzte, klagte die Frau und bekam Recht. Angesichts eines Stundenlohns von 4,50 Euro hielt das Gericht das Angebot für unzumutbar. Die unterste Lohngruppe im Tarifvertrag des Einzelhandels sieht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einen Bruttostundenlohn von 9,82 Euro vor. Der angebotene Lohn aber erreicht noch nicht einmal die Hälfte dieses Lohnniveaus. Bei dem Angebot handelt es sich daher um sittenwidrigen Lohnwucher, so die Richter.
(SG Dortmund, Az.: S 31 AS 317/07)
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Thema: Ihre Rechte als Erwerbsloser Di 2 Jun - 18:46
Ihre Rechte als Erwerbsloser
Hausbesuche
Verdachtsunabhängige und präventive Hausbesuche sind rechtswidrig.
(LSG Hessen L 7 AS 1/06 ER)
Bei Fragen können Sie sich auch an:
Frau Halina Wawzyniak, Justitiarin
halina.wawzyniak@linksfraktion.de Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können DIE LINKE.Bundestagsfraktion 030 227 50077
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:12
Zahlungstermin
Das Arbeitslosengeld II muss am Monatsanfang im Voraus beim Bezieher eingehen. Auch nachträgliche Abänderungs- oder Aufhebungsbescheide ändern daran nichts.
(Sozialgericht Berlin, Az. S 95 AS 133/06 ER).
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:14
Eigenheimzulage
Langzeitarbeitslose mit eigenem Haus erhalten auch dann Arbeitslosengeld II, wenn ihnen die Eigenheimzulage direkt ausbezahlt wird. Denn die ist Teil der privaten Altersvorsorge und dient nicht der Vermögensbildung. Bedingung ist allerdings, dass die Zulage für die Tilgung des für den Hausbau aufgenommenen Darlehens verwendet wird.
(Sozialgericht Dortmund, Az. S 27 AS 240/05)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:18
Streiten Behörden darum, wer für einen kranken Arbeitslosen finanziell aufkommen muss, so darf das nicht zu Lasten des ALG-II-Empfängers gehen. Im konkreten Fall war ein Mann schwer erkrankt. Aber weder Krankenkasse noch Arbeitsagentur wollten zahlen. Schließlich verpflichtete das Gericht die Arbeitsagentur.
(SG Dortmund, Az: S 5 AL 200/02)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:19
Krankenhaus
Langzeitarbeitslose dürfen ihr Krankenhaus-Tagegeld prinzipiell behalten. Es auf die ALG-II-Bezüge anzurechnen, ist rechtswidrig. Auch darf die kostenfreie Verpflegung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik nicht zu einer Leistungskürzung führen.
(LSG Niedersachsen-Bremen, Az: L 8 AS 186/07 ER) (LSG Sachsen, Az: L 3 AS 69/07)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:20
Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage darf beim Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet werden. Der Zweck der Zulage liege nicht in der Vermögensmehrung, sondern sei vielmehr Teil einer privaten Altersvorsorge, so die Richter. Dies gelte aber nur, wenn das Geld nachweislich zum Bau oder zur Anschaffung des Eigenheimes verwendet wird.
(LSG Niedersachsen-Bremen, Az: L 8 AS 39/05 ER)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:21
Kinderbesuch
Hat ein arbeitsloser Vater nach einer Scheidung häufig seine Kinder zu Besuch, kann er einen Anspruch auf eine größere Wohnung haben. Normalerweise müssen sich Alleinlebende mit 45 Quadratmetern zufrieden geben. Bei regelmäßigen und häufigen Besuchen der Kinder sei aber eine größere Wohnung angemessen, urteilte das Sozialgericht Aachen.
(SG Aachen, Az: S 14 AS 80/07)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:23
Kinderbesuch
Kann es sich ein arbeitsloser Vater nach einer Scheidung nicht leisten, regelmäßig seine Kinder zu treffen - so steht ihm mehr Geld zu. Konkret ging es um Fahrtkosten, die ihm laut Urteil die Bundesagentur für Arbeit erstatten muss.
(BSG Kassel, Az: B 7b AS 14/06 R)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:31
Hartz-IV-Urteil: Warmes Wasser gehört zur Miete
Für Hartz IV-Bezieher bisher unbezahlbar: eine warme Dusche.
Mannheim (LiZ). Wenig beeindruckt von der Hartz-IV-Verschärfung im "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" zeigte sich das Sozialgericht Mannheim. Es kippte die Gesetzesänderung vom 20. Juni 2006, in der die Warmwasser- aufbereitung zum Bestandteil der Regelleistung erklärt wurde. Die Kosten für warmes Wasser wurden Hartz-IV-Beziehern nicht wie die Miete erstattet. Sie mussten entweder kalt duschen oder ihr Warmwasser von der Grundleistung in Höhe von 345 Euro bestreiten - sofern das überhaupt möglich war.
Das Sozialgericht Mannheim geht nun in einem Urteil davon aus, dass § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II für alle Aufwendungen, die mit einer Unterkunft und deren Beheizung bzw. dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Unterkunft in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, eine bereichsspezifische Sondervorschrift darstellt. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Unterkunft gehört nach Auffassung des Gerichts nicht nur die Beheizung der Raumluft, sondern auch die Beheizung des Wassers für den Gebrauch in Bad und Küche.
Ohne warmes Wasser könne eine Mietwohnung nach den in Deutschland üblichen sozialen Standards nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Die Versorgung mit warmem Wasser rechne zum unabdingbaren Grundbedarf, der mit der Benutzung einer Mietwohnung untrennbar verbunden sei, so das Urteil.
AZ: (S 9 AS 3880/06 vom Sozialgericht Mannheim)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 2 Jun - 19:36
Hartz-IV»-Empfänger können die Kosten für Kabelfernsehen erstattet bekommen.
Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Voraussetzung für eine Übernahme der Gebühren durch das Jobcenter sei allerdings, dass die Arbeitslosen im Mietvertrag zur Nutzung des Kabelanschlusses verpflichtet seien. Nur dann müssten die Gebühren als Teil der Unterkunftskosten anerkannt und vom Amt bezahlt werden.
(Az.: B 4 AS 48/08 R)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 16 Jun - 9:21
Bestattungspflicht
Wenn Langzeitarbeitslosen finanziell nicht zugemutet werden kann, ihrer Bestattungspflicht für einen verstorbenen Verwandten nachzukommen, steht die jeweilige Kommune in der Pflicht. Sie muss die Bestattung übernehmen, jedoch nur im Rahmen der ortsüblichen Kosten. (SG Düsseldorf, S 35 SO 12/06)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 16 Jun - 9:22
Sterbegeldversicherung
Beiträge aus einer Sterbegeldversicherung gehören zum sogenannten Schon-Vermögen eines ALG2-Empfängers. Das für eine angemessene Bestattung angesparte Vermögen darf bei der Hartz4-Leistungsberechnung nicht hinzugezogen werden. Die Betroffenen haben das Recht, zu Lebzeiten für die Durchführung und Bezahlung der eigenen Bestattung zu sorgen. (OLG Schleswig, Az 2 W 252/06)
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Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Di 16 Jun - 9:23
Elternunterhalt
Erwachsene Kinder müssen das für die eigene Altersvorsorge gedachte Vermögen nicht aufbrauchen, um den Unterhalt ihrer Eltern zu finanzieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein unterhaltspflichtiges Kind grundsätzlich berechtigt bis zu fünf Prozent seines Bruttoeinkommens für die zusätzliche private Altersversicherung aufzuwenden. Dieses bis zur Rente angesparte Vermögen ist somit vor dem Zugriff der ARGE sicher. (BSG, Az: XII ZR 98/04)
D.Wilhel Gast
Thema: Re: Urteile zu Hartz IV Sa 18 Jul - 14:54
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass das zuständige Jobcenter einem ALG II Empfänger grundsätzlich keine Heizkostenpauschale zahlen darf (Az.: B 14 AS 36/08 R).
Im konkreten Fall wurde einer Hartz IV beziehenden Familie durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft lediglich 90 Cent Heizkosten pro Quadratmeter Wohnraum pauschal ausgezahlt. Die Behörde argumentierte dahin gehend, dass die 100 Quadratmeter große Wohnung eigentlich zu groß, aber wegen der niedrigen Miete trotzdem noch angemessen sei. Allerdings wären die infolge der großen Wohnung anfallenden Heizkosten als unangemessen zu bezeichnen.
Die Richter kamen jedoch zum Ergebnis, dass bei einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen seien. Lediglich wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten in die Höhe schnellen, müsse im Einzelfall nicht alles gezahlt werden. Ein mögliches unwirtschaftliches Heizverhalten könne zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Heizspiegels ermittelt werden.